Betretungsverbot in stationären Einrichtungen

Aktuelle Regelungen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge

Ab dem 14. März 2020 und bis auf Weiteres gilt ein Betretungsverbot für Besucher in stationären Einrichtungen. Dies wurde vom Landratsamt Pirna entschieden und betrifft auch unsere Wohn(pflege)stätten und Außenwohngruppen!
Gestattet sind Besuche von Angehörigen, wenn ein dringender Notfall vorliegt. Dies ist vorab telefonisch in der Einrichtung anzukündigen.
Wir bitten Angehörige, Betreuer und Freunde, sich bevorzugt telefonisch mit den jeweiligen Bewohner*innen in Verbindung zu setzen.

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Pirna: www.landratsamt-pirna.de

Gerade in der aktuellen Situation befinden wir uns als Lebenshilfe-Verein in einer besonderen Verantwortung. Mit unseren Einrichtungen, Hilfen und Diensten unterstützen wir eine Vielzahl Menschen auf unterschiedliche Art und Weise, insbesondere auch Menschen, die sich nicht oder nur zum Teil selbst helfen können und deren Angehörige.
Gemeinsam können wir es schaffen und bitten hierfür um Ihr Verständnis!

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