Elternbeiträge werden im Lockdown erstattet

Liebe Eltern und liebe Sorgeberechtigten,

da Sie Ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichtet werden müssen.

Die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine einheitliche Regelung für die Erstattung von Elternbeiträgen geeinigt. Die Befreiung von den Entgelten gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.

Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Bei einer fortgesetzten Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden und zwar für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages.

Das heißt, sollten Sie keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, wird Ihnen der anteilige Beitrag ab dem 14. Dezember zurückerstattet. Ab Januar ziehen wir für den Zeitraum des aktuellen Lockdowns keine Elternbeiträge für die Kinder, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, ein.

Für weitere Fragen steht Ihnen selbstverständlich auch die Einrichtungsleitung zur Verfügung.

Bitte bleiben Sie gesund!

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